Bundesgerichtshof: Vermieter kann kurzfristig Fernwärmevertrag kündigen. Denn so der BGH, hat der Mieter das Vertragsverhältnis mit der Vermieter beendet, kommt jedenfalls mit dem Vermieter und dem Fernwärmelieferanten kein Versorgungsvertrag unter Einbeziehung der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Versorgers zustande, die meist lange Kündigungsfristen vorsehen.
Hier die Pressemitteilung