In Brandenburg wurde über die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft entschieden

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 12.12.2014 über die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft entschieden. Danach ist die Gewährung des Zuschusses auf Basis eines Pauschalbetrages je Schüler rechtmäßig. Dieser berücksichtigt auf Grundlage gesetzlich normiert Berechnungsgrößen sowohl Personalkosten als auch Sachkosten und weitere Umstände. Die gesamte Meldung lesen Sie hier:

http://beck-aktuell.beck.de/news/verfg-brandenburg-finanzierungszuschuss-f-r-freie-schulen-verfassungsgem

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