Neue SächsFrTrSchulVO in Kraft!

Seit 01.02.2017 ist die neue  Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung und Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft in Kraft. Sie bringt für die Träger freier Schulen umfangreiche Änderungen insbesondere zur Erfüllung der Anzeigepflicht für Ihre Lehrkräfte mit sich.

Hier kann man den aktuellen Wortlaut abrufen.

Für Fragen und Erläuterungen stehen wir gern zur Verfügung.