Schulträger werden zwischenzeitlich von Eltern gebeten, auf die Erhebung von Schulgeld zu verzichten. Dies erfolgt mit Verweis auf zivilrechtliche Vorschriften, die sicherlich allgemein für Verträge gelten, und auf die Verfahrensweise bei Kindergartenbeiträgen in verschiedenen Bundesländern.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren Verträge für die Unterrichtung von Schülern als Dienstverträge eingeordnet. Für solche Verträge gelten spezielle Vorschriften, die eine „Zurückbehaltung“ von Schulgeld nicht vorsehen.
Schulen in freier Trägerschaft erhalten vom Staat auch keine Unterstützung für den Verzicht auf Schulgeld, der staatliche Zuschuss aufgrund der Rechtsprechung zur grundgesetzlich garantierten Privatschulfreiheit deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten. Eine staatliche Vollfinanzierung ohne Unterstützung der Eltern während einer Pandemie ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Als Schulträger sollten Sie daher genau prüfen, ob Sie tatsächlich auf die Erhebung von Schulgeld verzichten müssen. Gern kann ich Ihnen die Rechtslage näher erläutern oder Ihnen im konkreten Fall Unterstützung geben.
Rufen Sie einfach unter 0303420 553200 an.