Bei unserer Kanzleiveranstaltung am 19.02.2014 haben wir über die Auswirkungen der zum 01.01.2015 in Kraft tretenden Reform der Betriebsprämien für Landwirtschaftsbetriebe informiert. Themen waren die neue Regelungen zur Basisprämie, zum Greening, zur Junglandwirteregelung und zur Regelung für Kleinbetriebe. Daneben ging es auch um Kontrollen im Rahmen von Corss Compliance sowie die möglichen Sanktionen.
Im Gespräch mit den Teilnehmern wurde deutlich, dass schon im Sommer 2014 die drei Komponenten des Greenings, nämlich Anbaudiversifizierung, ökologische Vorrangflächen und Erhaltung des Dauergrünlandes für die Landwirte wichtig werden, damit sie in Zukunft auch in den Genuss der vollen Prämien kommen können.
Damit Sie sich schon jetzt informieren können, finden Sie hier die Unterlagen zum Vortrag:
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Alexander Wagner