Zulässigkeit von Tierhaltungen im Wohngebiet

Wie man hier

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/vg-koeln-keine-gaensehaltung-in-reinem-wohngebiet

lesen kann, ist jedenfalls im reinen Wohngebiet nicht jede Haltung von Haustieren erlaubt. Es kommt darauf an, was typischerweise in Wohngebieten an Haustieren anzutreffen ist.

Allerdings geht es hier nur um reine Wohngebiete. Misch- oder Dorfgebiete sind etwas anderes und führen also auch zu anderen Entscheidungen.

Mitgeteilt von RA Alexander Wagner